Als erfahrene Makler stehen wir Ihnen bei der Entscheidung rund um die Erbimmobilie zur Seite - auf Wunsch auch durch Mediation bei Erbengemeinschaften.
Mit unserer individuellen Beratung und einfühlsamen Betreuung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, in Bezug auf die geerbte Immobilie alle wichtigen Fragen zu klären und eine geeignete Entscheidung zu treffen. Dank unserer umfassenden Erfahrung in der Mediation stehen wir auch bei komplexen Situationen mit Erbengemeinschaften unterstützend zur Verfügung.
Schon unter normalen Umständen ist der Verkauf einer Immobilie für Eigentümer sehr komplex und mit viel Aufwand verbunden. Befinden Sie sich in einer Situation, in der Sie gerade den Verlust eines geliebten Menschen betrauern und sich mit vielen Nachlassangelegenheiten befassen müssen, ist der Verkauf einer Immobilie eine zusätzliche Belastung. Vor allem, weil viele Erben die Immobilie gerne so schnell wie möglich verkaufen möchten. Doch verleitet genau dies - emotionale Ausnahmesituation, hohe Belastung, wenig Fachwissen - zu unüberlegten Entscheidungen und mitunter verkaufen Sie die geerbte Immobilie unter Wert oder müssen nach dem Verkauf mit einer steuerlichen Mehrbelastung rechnen.
Vor all diesen Problemen bewahren Sie unsere Immobilienexperten, die sich bestens mit dem Thema "Erbimmobilie" auskennen. Durch enge Zusammenarbeit mit Nachlassverwaltern wissen wir nicht nur, was Erben in dieser Situation erwartet, sondern bieten auch strukturierte Hilfe an. Zu Anfang sorgen wir mit einer Analyse der Immobilie für Klarheit in Bezug auf den aktuellen Verkehrswert und ebnen damit den Weg, eine geeignete Entscheidung für alle Beteiligten zu finden - verkaufen, vermieten oder behalten.
Sofern Sie das Erbe antreten, sind Sie automatisch Eigentümer der Immobilie. Als Rechtsnachfolger des Erblassers müssen Sie sich lediglich im Grundbuch eintragen lassen. Dies ist für Erben von Immobilien bis zu zwei Jahre nach Erbfall kostenfrei gegen Vorlage des Erbscheins möglich.
Als Eigentümer einer geerbten Immobilie dürfen Sie frei entscheiden, was mit dieser geschieht. Grundsätzlich haben Sie drei verschiedene Möglichkeiten: Die Immobilie selbst zu bewohnen, zu vermieten oder zu verkaufen. Wurde die Immobilie an eine Erbengemeinschaft vererbt, müssen alle Erben gemeinsam entscheiden, was passieren soll.
Als Erbe einer Immobilie sind Sie unmittelbarer Rechtsnachfolger des Erblassers. Das kann in Bezug auf die Spekulationsfrist bei Immobilien von Vorteil sein, denn der Zeitpunkt des Immobilienerwerbs durch den Erblasser ist entscheidend, ob Sie bei einem Verkauf möglicherweise Spekulationssteuer zahlen müssen.
Uns von Bernd Werthschulte Immobilien ist wichtig, dass unsere Kunden eine fundierte Entscheidung treffen. Aus diesem Grund liefern wir zum Beispiel mithilfe einer Immobilienbewertung und einer persönlicher Beratung wichtige Fakten und Informationen zur Immobilie, zum Markt und mehr. Darüber hinaus stellen wir Ihnen Lösungen für die geerbte Immobilie vor, die zu Ihrer individuellen Situation passen. Sollten Unstimmigkeiten mit Miterben bestehen, versuchen wir eine friedliche Einigung herbeizuführen, die allen Beteiligten zugutekommt. Wir geben Ihnen die Unterstützung und Zeit, die Sie jetzt benötigen - mit unserem einfühlsamen, professionellen Rund-um-Service für Erben und Erbengemeinschaften.