Es ist eine von vielen Fragen, mit denen sich Erben kurz nach dem Erbfall auseinandersetzen müssen und deren Beantwortung für die weiteren Entscheidungen so wichtig ist: Wer erstellt eine Immobilienbewertung für die geerbte Immobilie?
Unabhängig davon, ob man eine Immobilie geerbt oder selbst erworben hat: Wenn man die Immobilie verkaufen möchte, ist es ratsam, einen marktgerechten Preis festzulegen. Zum einen, um die aktuelle Marktentwicklung zu berücksichtigen, zum anderen, um nicht unter Wert zu verkaufen. Bei einer geerbten Immobilie ist die Wertermittlung noch aus einem anderen Grund sehr wichtig: In vielen Fällen ist man nicht Alleinerbe, sondern teilt sich den Nachlass mit einer Erbengemeinschaft. Wird nun eine Immobilie verkauft, erhält jeder Erbe seinen Erbteil. Außerdem kann es vorkommen, dass Pflichtteile an Erben gezahlt werden müssen, die in der gesetzlichen Erbfolge vorgesehen sind.
Der Wert des geerbten Hauses ist auch dann relevant, wenn der Erblasser die Immobilie zu Lebzeiten verschenkt hat, dies aber innerhalb von zehn Jahren vor seinem Tod geschehen ist. Auch in diesem Fall können die Erben einen Pflichtteilsanspruch geltend machen.
Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, eine geerbte Immobilie zu bewerten. Dies hängt auch davon ab, ob Sie das Erbe bereits angetreten haben oder nicht. Wenn Sie vorab wissen möchten, ob ein Verkauf der Immobilie eventuelle Schulden des Erblassers tilgen kann oder ob sich die Annahme des Erbes generell lohnt, können wir als Immobilienmakler eine professionelle Wertermittlung durchführen. Der Vorteil: Sie erhalten eine unverbindliche, aber aussagekräftige Einschätzung über den aktuellen Marktwert.
Haben Sie das Erbe bereits angetreten, wird das Finanzamt in der Regel eine Schätzung vornehmen. Der Grund: Erbschaften aller Art unterliegen der Erbschaftssteuer. Dafür ist der aktuelle Wert der Immobilie relevant. Wie hoch die Erbschaftssteuer dann ausfällt, hängt unter anderem vom Verwandtschaftsgrad und den Freibeträgen ab.
Wenn Sie als Erbengemeinschaft den Nachlass verwalten und darüber beraten, was mit der geerbten Immobilie geschehen soll, ist eine Immobilienbewertung ebenfalls sinnvoll - nicht zuletzt, um möglichen Streitigkeiten vorzubeugen bzw. eine neutrale Bewertung zu haben. Spätestens wenn Erbstreitigkeiten vor Gericht ausgetragen werden, sollte man sich für ein umfassendes Gutachten eines Immobiliensachverständigen entscheiden. Dieses hat vor Gericht Bestand.
Wir von Bernd Werthschulte Immobilien haben uns auf Erbschaftsimmobilien spezialisiert und bieten eine optimale Entlastung für Erben, Erbengemeinschaften und Nachlassverwalter. Unser Service umfasst eine professionelle Beratung, bei der wir genau auf die individuelle Situation eingehen, sowie eine fachkundige Mediation bei Erbschaftsstreitigkeiten. Gerne beraten wir Sie unverbindlich und schätzen Ihre geerbte Immobilie.